Wird ein Schäferhund, der nicht aufs Wort hört, in einem Wohngebiet nicht angeleint spazieren geführt, liegt eine Sorgfaltspflichtverletzung des Hundehalters vor. Greift der Hund in der Folge einen Spaziergänger an und kommt es zu einer Verletzung, kann der Hundehalter sich wegen einer fahrlässigen Körperverletzung schuldig gemacht haben. So hat das
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